Regalprüfung nach DINB 15635 und BGR 234

Regalprüfungen nach BGR 234 und DIN EN 15635 sichern Arbeitschutz im Lagerbereich

Ausgehend von der BGR 234 Lagereinrichtungen und –geräte, beinhaltet die europäische Regalkontrollnorm DIN EN 15635 Details zur Regalprüfung. Diese sollen verhindern, dass Menschen in Regallagern zu Schaden kommen, weil Regalteile falsch montiert wurden, Lagereinrichtungen und Lagergeräte defekt sind oder Regalböden unsachgemäß beladen wurden. Regale gibt es viele, daher definiert die BRG 234, welche Arten die Regalinspektoren prüfen. Betroffen sind u.a. mehrgeschossige Anlagen, Durchlaufregale, Lagerbühnen, Fachbodenregale, Palettenregale, Einfahr- bzw. Durchfahrregale und Kragarmregale.

Die regelmäßige Regalprüfung nach BGR 234 und DIN EN 15635 ist Pflicht

Wenn Betriebe in Deutschland Lagerstätten für Arbeitsmittel und Verbrauchsmaterialien unterhalten, dann müssen diese vorschriftsmäßig sein. Das Produktsicherheitsgesetz (GPSG) schreibt vor, wie Lagerreale aufgebaut und ausgerüstet sein müssen, damit die Mitarbeiter nicht gefährdet werden. Für kraftbetriebene Regalsysteme gilt zusätzlich die sog. Maschinenverordnung. Sie ist Teil des Produktsicherheitsgesetztes und erfüllt die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42 EG.

Auf europäischer Ebene wurde auch bestimmt, dass kommerzielle Regalsysteme auf ihre Sicherheit und Funktionalität überprüft werden. Damit ist die regelmäßige Regalprüfung nach DIN EN 15635 Pflicht, und der deutsche Gesetzgeber hat in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, §3, Abs. 3) verfügt, dass mindestens alle zwölf Monate eine Regalinspektion stattfinden soll. Dabei beschreiben die BGR 234 und DIN EN 15635 was bei der Regalprüfung zu beachten ist. Wird dabei ein Mangel festgestellt, ist der Arbeitgeber laut BetrSichV, §4, Abs. 1 verpflichtet, eine fachgerechte Regalreparatur durchführen zu lassen.

Bei Fragen zur Regalprüfung nach BGR 234 und DIN EN 15635 stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und unterbreiten Ihnen ein günstiges Angebot.

 

 

Gegenstand der Regalinspektion nach BGR 234 und DIN EN 15635 sind folgende Leistungen:

  • Visuelle Inspektion vom Normalniveau ohne Verwendung von Steighilfen, Hubbühnen etc.
  • Sichtkontrolle auf Einhaltung der BGR 234 der gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • Sichtkontrolle von Regalbauteilen auf erkennbare Verformungen und Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
  • Visuelle Überprüfung des Regalaufbaus gemäß Spezifikation
  • Abgleich der Regalbelastungsschilder mit dem Aufbau
  • Vergabe einer Inspektionsplakette
  • Erstellung eines Prüfberichtes